BVfK-Wochenendticker 8. April 2017

 kompetent - kritisch - konstruktiv

    - exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Politik ist die Kunst des Möglichen - Lieber Florett als Machete.

 

BVfK hautnah: Für eine Tasse Kaffee ist immer Zeit!

 

Ich bin begeistert! Wichtige Informationen, lehrreich, eine echte Unterstützung ... Ich denke, dass ist jeden Cent wert!

 

Techno-Classica 2017: Abkühlung nach Überhitzung

 

BVfK-Oldtimerpräsentation auf der RETRO CLASSICS

COLOGNE, 24.-26. November 2017.

 

Hyundai-Neuwagengarantie:

– BVfK schreibt erneut an HME

– rechtliche Informationen und praktische Hinweise

 

BVfK-Garantiekonzept jetzt auch für Neuwagen

Spezialmodul schließt Risikolücken bei EU-Importen.

 

INNOVATION und Mitgliedervorteile Probefahrt-Adapter für rote Kennzeichen.

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 14:  Open-Source CMS - diese Woche: Typo3

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

- OLG München zum VW Skandal: Beschlossen oder verschossen?!

- Zusatzvereinbarung beim Oldtimerverkauf

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

"Politik ist die Kunst des Möglichen" – diese altbekannte Einleitung wird Sie langweilen, dennoch besteht Anlass, über Grundregeln verbandspolitischer Arbeit zu sprechen. 

"Das muss sofort unterbunden werden!" - ja, man spürt fast das Donnern des Faustschlags so manch wütender Autohändler, die verzweifelt nach einem starken Verband rufen, wenn sie als zahlender Kunde einer Internetbörse Geringschätzung und Rücksichtslosigkeit empfinden oder auch erschrocken sind von der Kaltblütigkeit eines koreanischen Autoherstellers. 

Was dann beim BVfK erfolgt, ist eine gründliche Bewertung der Situation in rechtlicher und strategischer Hinsicht, wobei nicht der Eindruck entstehen sollte, dass mit einem solchen Hilferuf erst die Arbeit an einem Projekt beginnt, wenngleich wir natürlich schon den Ruf, die Dynamik und den Auftrag der BVfK-Mitglieder benötigen, um Richtung und Intensität - egal bei welchem Projekt - zu justieren.

Bis dahin sollten die Parallelen zwischen Mitgliederbedürfnissen und Verbandsarbeit also möglichst groß sein. Bei der Umsetzung, wie auch der Definition realistischer Ziele wird es dann allerdings schon schwieriger.

Miteinander oder übereinander reden? Kuschelkurs oder Konfrontation? Drohen oder Ducken?

Die Antwort: am besten von jedem etwas nach dem Motto: Lieber Florett als Machete.

Unerlässlich auch: wissen, wovon man redet. Auch das ist leichter gesagt als getan, denn man stellt immer wieder fest, dass manche Situationen und Probleme so komplex sind, dass selbst ein in vielen Kompetenzbereichen spezialisiertes BVfK-Team auf externe Unterstützung zur Erfassung und Bewältigung anspruchsvoller Aufgaben zurückgreifen muss. Dies setzt übrigens die Fähigkeit voraus, selbst zu erkennen, wo die eigenen Grenzen sind, wo die Luft so dünn ist, wie das Eis, auf dem man gerade wandelt.

Dies, verehrter BVfK-Mitglieder an die Adresse derer, die vieles besser wissen, ohne es einmal geübt zu haben. Sie sind alle eingeladen, sich die Arbeit unseres Verbandes am Bundeskanzlerplatz in Bonn anzuschauen und mit uns über alle ihre Anregungen und Wünsche zu diskutieren. Für eine Tasse Kaffee ist immer Zeit und man kann über vieles außerhalb des Protokolls offen sprechen. Meist führt dies zu mehr Verständnis bei allen Beteiligten.

Zu mehr Verständnis führt auch die regelmäßige gründliche Lektüre des BVfK-Wochenendtickers. Wer meint, eine solche umfassende und qualifizierte Informationen sei ebenso selbstverständlich, wie die Vielzahl von komplexen Projekten, der möge sich umschauen und dann hoffentlich dem zustimmen, was kürzlich ein Neumitglied begeistert feststellte:

„…Hatte heute endlich mal die Gelegenheit mir das Leistungsspektrum des BVfK genau  anzuschauen, habe Ihren Newsletter studiert und Videos bei YouTube angeschaut.Ich bin begeistert! Wichtige Informationen, lehrreich, eine echte Unterstützung. Danke, dass Sie die Geduld mit mir hatten und mich so oft angerufen haben um Mitglied zu werden. Ich denke, dass ist jeden Cent wert…“

Klappt doch: „Alles Gute für Ihren Autohandel!“

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Bild links: Aston Martin DB5 Volante. Diese absolute Rarität fand man sieben Mal in Essen.

Techno-Classica 2017: Abkühlung nach Überhitzung

"Der Markt konsolidiert sich"  DEUVET Vizepräsident und BVfK-Oldtimer-Spezialanwalt Dr. Götz Knoop zieht beim Oldtimerplausch für BVfK-Mitglieder am 7. April ein erstes Resümee der weltweit größten Oldtimer-Verkaufsmesse.

Der BVfK-Oldtimerbeauftragte Wolfgang Schreier bestätigt dies und sieht die Preise alter Porsche und Mercedes sogar eher fallend, wenngleich sein Tipp den Roadstern der 107er Baureihe, wie auch den bisher eher unbeachteten Coupé mit den charakteristischen Kiemen vor der C-Säule gilt. Die wegen ihrer teilweise aus Aluminium gefertigten "SL" (superleicht) genannten 70er-Jahre Sportwagen waren allerdings immer schon von Rost bedroht, so dass der Karosserie besondere Aufmerksamkeit zu schenken ist. 

Noch bis Sonntag findet die 29. Techno-Classica wie gewohnt in Essen statt. Mehr, als 1.200 Aussteller aus mehr als 30 Nationen, 220 Clubs und IG`s über 200.000 Besucher aus 41 Nationen treffen sich auf 127.000 m2 Ausstellungsfläche, verteilt auf 21 Hallen. Die Preise für Aussteller sollen bei ca. 100,- € pro Quadratmeter liegen.

www.technoclassica.de

 

 

Legendärer SSK - nichts für die Portokasse.

 

DEUVET-Präsident Schneider, BVfK-Vorstand Klein, DEUVET-Vizepräsident / Dr. Knoop und BVfK-Oldtimerbeauftragter Schreier beim Oldtimerplausch in Essen. (v.l.n.r.)

 

Die unermüdliche Weltenbummlerin Heidi Hetzer umringt von Fans auf der Technoclassica. Für Anfang Mai ist ein Treffen mit BVfK-Vertretern in Berlin geplant.

 

Zu Besuch beim BVfK-DEUVET Oldtimer-Plausch:

Christian Plagemann von www.classic-trader.com hatte neue Kooperationsvorschläge für BVfK-Mitglieder im Gepäck.

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BVfK-Oldtimerpräsentation auf der RETRO CLASSICS COLOGNE, 24.-26. November 2017

Geplant ist ein Gemeinschaftsstand des BVfK für seine Mitglieder, die dort Ihre Fahrzeuge zum Verkauf präsentieren können. Neben den Fahrzeugen und der Präsentation der zum Kauf angebotenen Fahrzeuge soll es auf einer Fläche mit 1.000 m² auch einen Lounge-Bereich und eine Informationsstelle des BVfK geben.

Kosten: Je Fahrzeug zwischen 360,- und 480,- €, je nach Platzbedarf. (15 – 20 m² je Fahrzeug) dies entspricht einem um mehr als 50% ermäßigten Flächenpreis.Die reguläre Meldegebühr pro Mitaussteller in Höhe von 100,- € entfällt.

Organisatorisches:  Die teilnehmenden BVfK-Mitglieder werden wie einzelne Aussteller in allen Ausstellerlisten und Messepublikationen vollständig genannt.

Vergünstigte Eintrittskarten: BVfK-Mitglieder haben die Möglichkeit, vergünstigte Eintrittskarten auch für Kunden und Partner zu bestellen. Pro vor Ort eingelöstem Ticket werden dann je 8,- € netto (Normalpreis Tageskarte 20,- €) in Rechnung gestellt.

Serviceleistungen / Zusatzkosten: Der Messeveranstalter beteiligt sich zur Hälfte an den Gesamtkosten des Teppichbodens. Weitere Serviceleistungen wie ggf. benötigte Strom- oder Wasseranschlüsse werden in Absprache bestellt und kostenmäßig umgelegt.

Soweit die derzeit möglichen Rahmenbedingungen für die Teilnahme von BVfK-Mitgliedern an dieser Oldtimer-Verkaufsmesse. Die Vorteile des Gemeinschaftsstandes u.a.: Gemeinsame Events, wie auch Abwechslung bei der Standwache. Nunmehr gilt es, den Bedarf zu ermitteln. Wie viele BVfK-Mitglieder mit wie vielen Fahrzeugen haben Interesse, vom 24. bis 26. November 2017 im Rahmen der Retro Classiks Cologne mitzuwirken, beziehungsweise daran teilzunehmen? 

Bitte nehmen Sie hierzu an dieser zunächst unverbindlichen Umfrage teil. Sie soll uns bei der weiteren Planung helfen und löst keine weitere Verpflichtung aus.

Wenn Sie an einer Teilnahme interessiert sind können Sie uns dies ebenso mitteilen, wie die gewünschte Anzahl Ihrer zu präsentierenden Fahrzeuge. Nutzen Sie dazu wie gewohnt gerne die BVfK-Online-Umfrage: https://www.bvfk.de/retro-classics-cologne/

Ihr BVfK-Oldtimer-Team

oldtimer@bvfk.de

Alle Preisangaben netto zzgl. MwSt.

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Irritationen um Hyundai-Neuwagengarantie 

BVfK schreibt erneut an Hyundai

In einem Schreiben vom 6. April 2017 an die Hyundai Motor Europe GmbH heißt es u.a,;

„…Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich aus anderen EU-Ländern Informationen vorliegen, dass nach wie vor/bis auf Weiteres, die bisher bekannte 5 Jahres-Garantie ohne Kilometerbeschränkung auch für solche Fahrzeuge gilt, die über Vermittler und vermittelnde freie Händler verkauft werden und um entsprechende Bestätigung gebeten. Nunmehr wird uns jedoch berichtet, dass Hyundai-Vertragshändler Kaufinteressenten gegenüber äußern, dass für Hyundai-Neuwagen, die von freien Vermittlern und Händlern angeboten werden, keine Hyundai-Neuwagengarantie mehr gewährt wird. So könnte man tatsächlich auch die öffentlichen Äußerungen Ihres Unternehmens zum Thema Garantie verstehen. So heißt es auf Ihrer Website:

Die Hyundai 5 Jahre-Garantie für das Fahrzeug gilt nur, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler in Europa an einen Endkunden verkauft wurde

Gerade die Formulierung erweckt bei den Adressaten (Hyundai-Vertragshändler, potentieller Hyundai-Neuwagenkunde ) den Eindruck, dass, wie bereits erwähnt, für Hyundai-Neuwagen, die von freien Vermittlern und vermittelnden wie wiederverkaufenden Händlern angeboten werden, keine Hyundai-Neuwagengarantie mehr gewährt wird. Alles in allem ist derzeit eine große Verunsicherung bei freien Vermittlern und Händlern und den Kunden im oben beschriebenen Zusammenhang festzustellen … Das europäische Kartellrecht schützt gerade auch den Kauf von Fahrzeugen über vom Kunden beauftragte Vermittler (sog. passiver Vertrieb auf Initiative der Kunden). Folglich dürfen Sie jedenfalls keine direkten oder indirekten Beschränkungen für Verkäufe an Vermittler und im Einzelfall vermittelnde Händler auferlegen, soweit die Endkundennachweise auf Anfordern beigebracht werden können. Bitte stellen Sie daher in geeigneter öffentlichkeitswirksamer Weise Ihre Position zu folgender Frage klar: Können freie Vermittler und vermittelnde Händler Neufahrzeuge Ihres Hauses in Deutschland ohne Einschränkungen zu den Garantiebedingungen anbieten, die auch im Herkunftsland (Sitz des liefernden  autorisierten Hyundai Vertragshändler im EWR)gelten, wenn diese Händler und Vermittler EU-rechtskonform im Auftrag eines Endkunden tätig sind?...“

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Hyundai-Zeitungsanzeige: "...Das Garantie- und Serviceheft kann vorsehen, dass die Hyundai 5 Jahre Garantie für das Fahrzeug nur gilt, wenn dieses ursprünglich von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurde..."

 

Hyundai-Neuwagengarantie – rechtliche Informationen und praktische Hinweise der BVfK-Rechtsabteilung.

Die derzeitig bei der Händlerschaft herrschenden Irritationen rund um die Äußerungen Hyundais zur Neuwagen-Garantiebeschränkung, die der BVfK zum Anlass permanenter kritischer Analysen, zielstrebiger Korrespondenz und Lösungsfindungen mit Betroffenen und Verursachern sowie aktueller Berichterstattung genommen hat, sorgt nun auch bei den ersten Kunden für Verunsicherung.

Berichtet wird von Autokäufern, die von Hyundai-Vertragshändlern die Information erhalten, beim Erwerb eines Hyundai-Fahrzeugs von einem nicht autorisierten Händler entfalle nunmehr die fünfjährige Garantie, sodass ein Kauf beim Vertragshändler dringend anzuraten sei.

Der BVfK vertritt nach umfangreicher (kartell-)rechtlicher Prüfung sowohl seitens der BVfK-Juristen, als auch eines externen Expertenteams die Auffassung, dass über freie Händler vermittelte oder unter Vorlage eines Endkundennachweises erworbene Fahrzeuge nicht von den Garantiebeschränkungen betroffen sein dürften und hat Hyundai in der Vergangenheit mehrfach damit konfrontiert, wodurch offensichtlich zumindest erreicht werden konnte, dass die Garantiegewährung für die betroffenen Fahrzeuge bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage auf Kulanzbasis erfolgen soll.

Dennoch sollte einer negativ ausfallenden Kulanzentscheidung im Einzelfall durch entsprechende Maßnahmen vorgebeugt werden. Hierbei kommt dem Endkundennachweis unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Bewertung unter Zugrundelegung von EU-Normen und aktueller Rechtsprechung besondere Bedeutung zu. Detailliere Informationen zum Thema Endkundennachweis bitte konkret anfragen.

Garantieversprechen und -Verpflichtung ergeben sich also aus mehreren Umständen, denen sämtlich Beachtung geschenkt werden sollte:

Offiziellen Werbeaussagen des Herstellers, des Vertragshändlers und natürlich auch des verkaufenden freien Händlers (Sie können und sollten ggf. in Werbung und Kaufvertrag auf Einschränkungen hinweisen), das Service-, bzw. Garantieheft sowie die vertraglichen Vereinbarungen in alle Richtungen (Lieferant und Kunde)  können rechtlich entscheidende Informationen liefern.

Wie kann man sich also bestmöglich für den Ernstfall schützen?

Der BVfK empfiehlt, stets auf vom Lieferanten übermittelte Garantiebestätigungen zu achten und bei deren Nichterhalt entsprechende Maßnahmen – auch in Abstimmung mit dem BVfK – einzuleiten.

Desweiteren gilt es, Beweise hinsichtlich der Garantieaussagen des Herstellers in der Werbung in Form von Screenshots, Kopien usw. zu sichern. Lässt sich diesen entnehmen, dass an die Garantie keine unterschiedlichen Voraussetzungen geknüpft sind, sollte geprüft werden, ob sich daraus ein Anspruch auf selbige ableiten lässt.

Matthias Giebler
BVfK-Rechtsabteilung

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Bild links: Das Garantieheft als Teil der professionellen Umsetzung des Händler-Eigengarantiekonzepts des BVfK.

BVfK-Garantiekonzept jetzt auch für Neuwagen

Spezialmodul schließt Risikolücken bei EU-Importen

Das erfolgreiche BVfK-Garantiekonzept hat eine umfangreiche Überarbeitung und Erweiterung erfahren. Aus aktuellem Anlass wurde ein Spezialmodul zur Kundenabsicherung vor unbekannten Risiken beim EU-Neuwagenkauf entwickelt:

 weitere Informationen: garantie@bvfk.de

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INNOVATION:  Probefahrt-Adapter für rote Kennzeichen.

Im Frühjahr wächst die Kauflaune und die Geschäfte beleben sich. Bei den anstehenden Probefahrten sollte der Fokus auf dem Verkaufsgespräch liegen. Zeit und Mühe für die Anbringung der roten Kennzeichen ist nun endlich überflüssig. Mit dem einmaligen, innovativen Adapter für rote Kennzeichen in Verbindung mit den Kennzeichenhaltern der Helmut Seitz GmbH machen freie Kfz-Händler vor ihren Kunden einen professionellen Eindruck und müssen ihr Verkaufsgespräch nicht mehr durch Montagearbeiten unterbrechen.Sie können die rote Nummer direkt in den Kennzeichenhalter einklippen, ohne den Halter öffnen oder schließen zu müssen. Nicht einmal ein vorhandenes Werbeschild muss entfernt werden.

AKTION für BVfK-Mitglieder:
Bis zum 30.04.2017 gibt es als BVfK-Mitglied bei der Helmut Seitz GmbH beim Kauf von 2 Fahrzeug-Sets à 35,- € (zzgl. MwSt.) – ein weiteres Set gratis dazu.
Telefon Helmut Seitz GmbH: 0821 / 54 38 62 - 0

Informationen zum Angebot erhalten Sie auch im BVfK-Mitgliederbereich unserer Webseite unter: >>> BVfK-Mitgliederangebote Helmut Seitz (Bitte loggen Sie sich zuerst ein, um dem Link folgen zu können) oder bei Wilfried Vasen, BVfK Mitgliederbetreuung w.vasen@bvfk.de

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 14: - Open-Source CMS: Typo3

 

TYPO3 ist wahrscheinlich eines der bekanntesten Open-Source-CMS. Auch für dieses System lassen sich Erweiterungen wie Plugins, Themes und Widgets kostenlos im Netz finden und in das System intergrieren. Allerdings muss man dazusagen, dass Typo3 schon etwas komplexer ist und für Einsteiger mit Grundkenntnissen eher nicht geeignet ist. Sowohl Servereinstellungen und Administrationsbereich erfordern einem einiges an Kenntnissen ab.

Die Möglichkeiten die Sie mit Typo3 haben sind jedoch recht vielfältig und ein professioneller Webauftritt gelingt Ihnen damit auf jeden Fall. Auch hier trifft es zu „Fast nichts ist unmöglich“. Das System wird ständig aktualisiert und kann gut gegen Angriffe abgesichert werden. Man kann auch hier auf eine große Community im Netz zurückgreifen, sollte es einmal Fragen oder Hürden geben.

Die Fahrzeugintegration ist auch hier möglich, ein Plugin ist mir zwar nicht bekannt, aber einige Agenturen bieten ganz charmante Lösungen an um den externen Bestand ganz flexibel und mit ansprechendem Layout einzubinden.

Viel Erfolg im Netz!

Ihr Marcel Manthey

Bei Fragen kontaktieren Sie mich gern: m.manthey@bvfk.de

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Bild rechts: BVfK-Juristen beim 10. Autorechtstag: Moritz Groß, (l), Matthias Giebler (r),  Stefan Obert (2.v.r.) mit den ADAC-Juristen Sievers und Kuhlee.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Beschlossen oder verschossen?!

VW Skandal – OLG München kommt indirekt zu einem verbraucherfreundlichen Ergebnis

Das OLG  München hat in seinem Beschluss vom  23.03.2017 indirekt einen kaufrechtlichen Mangel durch die Verwendung der bekannten Manipulationssoftware bejaht und demnach die Kosten des Verfahrens dem Beklagten auferlegt. 

In dem zugrunde liegenden Fall erwarb der Kläger im Jahr 2015 von einem Vertragshändler einen von der Diesel-Problematik betroffenen gebrauchten VW Golf. Der Kläger begehrte zunächst vor dem LG Traunstein die Rückabwicklung des Fahrzeugs. Das Landgericht hat die Klage mit Endurteil v. 10.10.2016 abgewiesen. Es ließ offen, ob überhaupt ein Sachmangel vorliege. Jedenfalls sei die vom Kläger der Beklagten gesetzten Frist zur Mängelbeseitigung eindeutig zu kurz gewesen.

Das OLG München hatte demnach über die vom Kläger eingelegte Berufung zu verhandeln, da dieser aufgrund der ablehnenden Entscheidung des LG Traunstein bislang erfolglos versucht hatte, seinen Golf an den Händler zurückzugeben. Überaschenderweise kam es vor dem OLG zu keiner Entscheidung mehr, da der beklagte Vertragshändler das Fahrzeug zwischenzeitlich freiwillig zurückgenommen hatte.

Das OLG hatte aufgrund der Erledigung des Rechtsstreits nur noch über die Frage zu entscheiden, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat.  Für diese Entscheidung ist es nach § 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO maßgeblich, wer gewonnen hätte, wenn das Oberlandesgericht München entschieden hätte. Diese Frage hat das Gericht relativ deutlich beantwortet:

 „Es entspricht hier der Billigkeit im Sinne von § 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO, der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, da nach derzeitiger Aktenlage auch nicht damit zu rechnen gewesen wäre, dass das landgerichtliche klageabweisende Urteil bestätigt worden wäre. Zum einen hat der Senat keinen Zweifel daran, dass ein „Blue-Motion“-Golf, der mit einer Software ausgestattet ist, die ausschließlich auf dem Rollenprüfstand einen anderen - niedrigeren - Schadstoffausstoß generiert als er im Echtbetrieb zu erwarten wäre, mangelhaft im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB ist. Dies gilt völlig unbeschadet von den zwischen den Parteien streitigen Fragen des tatsächlichen Schadstoffausstoßes des Fahrzeugs im Echtbetrieb einfach deshalb, weil das Kraftfahrtbundesamt wie auch die entsprechenden Behörden im benachbarten Ausland - aufgrund des „…-Skandals“ allgemein bekannt - prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis geboten ist, wenn der Hersteller innerhalb einer angemessenen Frist nicht für Abhilfe sorgt.“

Den Sachmangel begründet das OLG daher auch mit der Gefahr dass die Betriebserlaubnis erlöschen könne.

OLG München, Beschluss v. 23.03.2017, Az.: 3 U 431/16)

 

BVfK Anmerkung:

Bislang sind noch keine OLG-Entscheidungen in den Abgasfällen bekannt. Es handelt sich bei diesem Kostenbeschluss zwar nicht um ein Urteil, jedoch macht das Gericht deutlich, wie es entschieden hätte, wenn es eine Entscheidung hätte treffen müssen. Da diese zum Nachteil des Händlers ausgefallen wäre, stellt sich die Frage, ob durch diesen Beschluss indirekt eine Marschroute für die kommenden obergerichtlichen Entscheidungen in Bezug auf die Abgasfälle vorgegeben wird. Wir werden über die Entwicklung der kommenden Rechtsprechung berichten.

Moritz Gross

 

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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BVfK-Verträge: NEU! Zusatzvereinbarung für Oldtimer

Unvergleichlich! Das gilt sowohl für das Aussehen und die Seltenheit, als auch für die Beschaffenheit eines Oldtimers. Hierbei ist es wichtig beim Verkauf der Raritäten auf einige Punkte hinzuweisen und diese auch vertraglich mit dem Käufer zu fixieren. Eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Kaufvertrag haben unsere BVfK-Juristen für Sie erstellt und die BVfK-Verträge wurden gestern um die Zusatzvereinbarung für Oldtimer erweitert.

Diesen sowie alle anderen BVfK-Verträge finden Sie online an gewohnter Stelle in Ihrem Mitgliederbereich unserer Webseite.

>>> BVfK-Vertragsformulare

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